Sofern im Betrieb des Arbeitgebers ein Betriebsrat besteht, ist dieser insbesondere bei folgenden Bereichen miteinzubeziehen:

  • Fragen der betrieblichen Lohngestaltung[1]
  • Sonderurlaub für soziale/nachhaltige Zwecke[2]
  • Technische Einrichtung zur Erhebung von Arbeitnehmerdaten[3]
  • Grundsätze über das betriebliche Vorschlagwesen[4]
  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschutz[5]
  • Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes[6]

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