Wird der Arbeitgeber insolvent, wird der Betrieb aber fortgeführt, hat der Insolvenzverwalter das Recht, die Einhaltung des Wettbewerbsverbots zu fordern oder aber dies abzulehnen mit der Folge, dass das Wettbewerbsverbot und die Entschädigungspflicht entfallen.[1]

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