Das Zuflussprinzip ist nicht nur bei der Beitragsberechnung, sondern auch bei der Beurteilung der Versicherungspflicht zu beachten. Das gilt z. B.
- beim Jahresarbeitsentgelt in der Krankenversicherung,
- bei der Geringfügigkeitsgrenze,
- bei Fällen im Übergangsbereich – Midijob.
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