Vor dem Arbeitsantritt der neuen Führungskraft gibt es einige administrativen Tätigkeiten seitens HR zu erledigen. Diese administrativen Onboarding-Maßnahmen, um die sich üblicherweise HR kümmert, gelten für Mitarbeiter und Führungskräfte gleichermaßen und sollen daher hier auch nicht näher erläutert werden. Es versteht sich von selbst, dass sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeiter zum Start einen vollständig eingerichteten Arbeitsplatz vorfinden wollen. Dazu gehören z.B. auch Berechtigungen und Zugänge für PC, E-Mail-Adresse, Telefon, Räume, Materialien, Dienstwagen, Mobil Devices etc.

 
Hinweis

Administratives schon vorab erledigen

Es empfiehlt sich, dass die administrativen Aufgaben schon vor dem eigentlichen Start erledigt sind und mit der neuen Führungskraft schon vorab die technische Ausstattung (Laptop, Handy, notwenige Zugriffe aufs Firmennetzwerk, Dienstwagen etc.) geklärt sind. Zum einen präsentieren sich Unternehmen damit als professioneller Arbeitgeber und zum anderen muss sich die neue Führungskraft nach dem tatsächlichen Start nicht noch damit herumschlagen und kann sofort loslegen!

Vereinbaren Sie schon im Vorfeld einen Fototermin mit der neuen Führungskraft in den ersten Tagen nach Arbeitsantritt, damit diese gleich schöne Fotos für die Präsentation nach innen und außen hat.

Prüfen Sie auch, welche Vollmachten die neue Führungskraft bekommen soll, z.B. Handlungsvollmachten oder Prokura und veranlassen Sie die entsprechende Erteilung. Prokura erteilt in der Regel der Geschäftsführer oder die Gesellschafterversammlung, dazu bedarf es einer entsprechenden Erklärung, die auch ins Handelsregister eingetragen werden muss.

 
Praxis-Tipp

Ansprechpartner bei HR für Führungskräftebelange

Es ist sinnvoll, wenn es – je nach Unternehmensgröße - bei HR einen konkreten Ansprechpartner für die Belange von Führungskräften gibt: z.B. bei besonderen Verträgen und Vereinbarungen, Vollmachten, Führungskräfte-Weiterbildungen etc.

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