Begriff

Durch das Outsourcing werden bestimmte Dienstleistungen oder bestimmte Produkte nicht mehr von dem Unternehmen selbst hergestellt, sondern bei einem anderen Unternehmen in Auftrag gegeben, das diese Leistung kostengünstiger anbietet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Outsourcing erfolgt aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen eines Unternehmers mit einem Dritten, um bisher selbst erbrachte Leistungen dienstvertraglicher oder werkvertraglicher Natur, abzugeben. Die arbeitsrechtlichen Folgen des Outsourcing sind in § 613a BGB (Betriebsübergang) geregelt.

Sozialversicherung: Für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz ausgelagert wird, endet die Beschäftigung im Ursprungsunternehmen. Die gesetzlichen Grundlagen einer Beschäftigung sind in § 7 SGB IV definiert.

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