Eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit besonders zu ermittelnden Pauschsteuersätzen ist möglich
- auf Antrag des Arbeitgebers für sonstige Bezüge bis zu 1.000 EUR jährlich und
- bei Nacherhebung der Lohnsteuer durch das Finanzamt im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung.
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