Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, es sei denn, die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft aus dem Beamtenverhältnis erstreckt sich auch auf die Nebenbeschäftigung. Diese Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft tritt hin und wieder bei Beamten oder eben Pensionären vor Erreichen einer Altersgrenze ein, die eine Nebenbeschäftigung bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausüben.

In der Arbeitslosenversicherung sind Pensionäre vor Erreichen der Altersgrenze für eine Regelaltersrente in der Nebenbeschäftigung versicherungspflichtig.

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