Ein Grundsatz der Personalentwicklung lautet, dass Personalentwicklung eine nicht delegierbare Führungsaufgabe ist. Konsequenterweise ist die Erstidentifizierung von Talenten Aufgabe der Führungskräfte. Naturgemäß sind die wenigsten Führungskräfte eignungsdiagnostisch ausgebildet und können neben ihrer individuellen Einschätzung gegebenenfalls keine Validierung ihrer Einschätzung vornehmen. Hier kann die Funktionseinheit Personalentwicklung Unterstützung leisten, beispielsweise durch geeignete – verbindliche – Schulungen, in denen der Unterschied von Leistung und Potenzial transparent wird und die Anwendung von Leistungsbeurteilungen und die Einschätzung von Potenzial – am besten anhand der unternehmensspezifischen Instrumente trainiert wird.

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