(1) 1In die Lebenspartnerschaftsurkunde werden aufgenommen
2. |
Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner, |
3. |
Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft. |
4.[1]
4. |
die rechtliche Zugehörigkeit eines Lebenspartners zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt. |
2In dem Feld "Weitere Angaben aus dem Register" sind anzugeben
1. |
die Auflösung der Lebenspartnerschaft, |
2. |
das Nichtbestehen der Lebenspartnerschaft, |
3. |
die Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Lebenspartners, |
4. |
die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe. |
(2) In die Lebenspartnerschaftsurkunde wird außerhalb des Beurkundungstextes ein Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Lebenspartner aufgenommen.
(3)[2]
(3) Auf Verlangen der Lebenspartner werden in die Lebenspartnerschaftsurkunde die vor der Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Vornamen nicht aufgenommen.
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