Zwischen der Firma .................................................................. (im Folgenden "Unternehmen"), Anschrift .............
und Frau/Herrn ................................................................. (im Folgenden "Praktikant"), Anschrift .............
wird Folgendes vereinbart:
§ 1 Einsatzbereich / Tätigkeit / Ausbildungszeit
Der Praktikant wird in der Zeit vom ................... bis ....................... entsprechend dem Ausbildungsplan der Universität / Fachhochschule / Schule / Einrichtung ............................... zum Erwerb von Erfahrungen und Kenntnissen im Fachbereich ............................. des Unternehmens eingesetzt. Das Praktikumsverhältnis endet nach Ablauf der Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die tägliche Ausbildungszeit beträgt ................... Stunden. Verteilung und Lage der Ausbildungszeit werden vom Unternehmen festgelegt.
Zweck dieses Vertragsverhältnisses ist die Vermittlung noch nicht vorhandener Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten gemäß den Anforderungen der Studien- bzw. Ausbildungsordnung. Durch diesen Vertrag werden weder ein Berufsbildungsverhältnis im Sinne des § 1 BBiG noch ein Arbeitsverhältnis begründet.
Auf das Praktikantenverhältnis finden unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit des Praktikanten die für das Unternehmen jeweils geltenden Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung. Dies sind gegenwärtig folgende Tarifverträge: ................................... [Bezeichnung der geltenden Tarifverträge]. Durch diese Vereinbarung soll der Praktikant für den Fall, dass er nicht tarifgebunden ist, einem tarifgebundenen Praktikanten gleichgestellt werden.
Alternativ
Alternative 1: Anwendbare Betriebs- oder Dienstanweisungen:
Folgende Betriebs- oder Dienstanweisungen finden Anwendung: ...
Alternativ
Alternative 2: Keine anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstanweisungen
Es gibt keine Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstanweisungen, die auf das Praktikantenverhältnis Anwendung finden.
§ 2 Vergütung / Urlaub
Der Praktikant erhält eine vertragliche Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR ........... pro Monat. Die Aufwandsentschädigung wird zum Monatsende fällig und bargeldlos auf das dem Unternehmen mitgeteilte Konto des Praktikanten angewiesen.
Der Praktikant erhält .......... Ausbildungstage Urlaub für jeden vollen Monat der Ausbildung. Die zeitliche Lage des Urlaubs ist mit dem Unternehmen abzustimmen.
Hinweis
Die Klausel zur Abtretung und Verpfändung gilt nur für Praktika, für die eine Vergütung gezahlt wird und die der Rentenversicherungspflicht unterliegen.
§ 3 Abtretung/Verpfändung/Kosten
- Die teilweise oder vollständige Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung ist ausgeschlossen.
- Die Abtretung von Vergütungsansprüchen ist ausgeschlossen, soweit diese die Grenze der Pfändbarkeit unterschreiten.
- Der Praktikant ist verpflichtet, die aufgrund einer Abtretung oder Verpfändung entstehenden Bearbeitungskosten zu übernehmen. Für jeden Bearbeitungsvorgang wie Überweisung, Abfassen eines Schreibens etc. werden pauschal 10 EUR als Kosten festgelegt. Das Unternehmen behält sich vor, einen höheren Aufwand nachzuweisen und diesen vom Praktikanten zu verlangen. Dem Praktikanten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine Bearbeitungskosten entstanden oder diese wesentlich niedriger als die Pauschale sind. In diesem Fall sind als Kostenersatz lediglich die tatsächlich entstandenen Kosten geschuldet.
§ 4 Pflichten des Unternehmens
1. Vermittlung der Ausbildungsziele
Das Unternehmen hat im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass dem Praktikanten die in der Anlage beigefügten praktischen Inhalte der Studien- bzw. Prüfungsordnung vermittelt werden.
2. Allgemeine Pflichten
Das Unternehmen ist im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet,
- die nach der Studien- bzw. Ausbildungsordnung erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse durch eine oder mehrere geeignete Personen zu vermitteln,
- dafür zu sorgen, dass dem Praktikanten die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,
- selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen,
- dem Praktikanten kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Ausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind,
- den Praktikanten zum Besuch der Hochschule oder sonstigen Einrichtung sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese d...