Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag. Ihr Arbeitgeber hat für sie im Jahr 2025 eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Er zahlt jedes Jahr im November 3.864 EUR als Einmalbetrag zusätzlich zum Arbeitslohn in die Direktversicherung ein.
Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen und abzurechnen?
Ergebnis
Die Direktversicherungsbeiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie jährliche Höchstbetrag 2025 liegt damit bei 7.728 EUR (8 % von 96.600 EUR), beitragsfrei bleiben höchstens 3.864 EUR (4 % von 96.600 EUR).
Gehalt |
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3.500,00 EUR |
Direktversicherung als Arbeitgeberleistung (gehört nicht zum Gesamtbrutto) |
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3.864,00 EUR |
Gesamtbruttoverdienst |
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3.500,00 EUR |
Steuerbrutto |
3.500,00 EUR |
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Sozialversicherungsbrutto |
3.500,00 EUR |
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Lohnsteuer |
413,08 EUR |
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Solidaritätszuschlag |
0,00 EUR |
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Gesamtabzug Steuern |
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- 413,08 EUR |
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %) |
306,25 EUR |
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Pflegeversicherung (2,4 %) |
84,00 EUR |
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Rentenversicherung (9,3 %) |
325,50 EUR |
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Arbeitslosenversicherung (1,3 %) |
45,50 EUR |
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Gesamtabzug Sozialversicherung |
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- 761,25 EUR |
Gesetzliches Netto |
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2.325,67 EUR |
Auszahlungsbetrag |
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2.325,67 EUR |
Der Direktversicherungsbeitrag ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Gegenzug ist die Rente, die im Versorgungsfall aus dieser Direktversicherung gezahlt wird, voll steuerpflichtig. Bei gesetzlich Versicherten ist sie dann auch kranken- und pflegeversicherungspflichtig.