Sachverhalt
Eine Angestellte bezieht ein monatliches Gehalt von 2.950 EUR Brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Im Mai leistet sie insgesamt 12 Überstunden, die ihr mit der Gehaltsabrechnung ausbezahlt werden. Im Unternehmen werden 30 % Überstundenzuschlag gezahlt.
Wie hoch ist der Gesamtbruttolohn für Mai inkl. Überstunden und Überstundenzuschlag?
Ergebnis
Der Stundensatz für Gehaltsempfänger kann nach der 4,35-Formel (Ermittlung der tariflichen Normalzeit) ermittelt werden. Diese Methode bietet die Möglichkeit, auch bei Gehaltsempfängern mit einem festen Stundensatz (Gehaltsstundensatz) zu rechnen. Der 4,35-Formel liegt folgende Berechnung zugrunde:
Ein Jahr hat durchschnittlich 52,2 Wochen bei 12 Monaten. 52,2 Wochen : 12 Monate = 4,35 Wochen/Monat
Der Monat wird bei dieser Methode grundsätzlich mit 4,35 Wochen angesetzt, unabhängig davon, wie viele Tage er tatsächlich hat. Multipliziert man die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit mit 4,35, erhält man die tarifliche Normalzeit.
Berechnung Stundensatz | |
Stunden monatlich (40 Stunden × 4,35) | 174 Std. |
Stundenlohn (Bruttolohn 2.950 EUR : 174 Stunden) | 16,95 EUR |
Bruttolohn Mai | 2.950,00 EUR |
Zzgl. Überstunden (12 Überstunden × 16,95 EUR) | + 203,40 EUR |
Zzgl. Überstundenzuschlag (30 % v. 203,40 EUR) | + 61,02 EUR |
Gesamtbruttolohn (lohnsteuer- und beitragspflichtig) | 3.214,42 EUR |
Hinweis
Für die Auszahlung der Überstunden muss bei Gehaltsempfängern zuerst der Stundenlohn ermittelt werden. Hierfür gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten: 4,33-Formel, 4,35-Formel oder tatsächliche Arbeitsstunden. Nach welcher Methode gerechnet wird, ergibt sich entweder aus den betrieblichen Vorgaben oder unterliegt der Entscheidung des Arbeitgebers. Diese Methode sollte jedoch im Entgeltabrechnungsprogramm ausgewählt und dann für alle Arbeitnehmer angewendet werden.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen