Kurzbeschreibung
Höherverdienende Arbeitnehmer können die Voraussetzungen für eine private Kranken- und Pflegeversicherung verlieren, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze das Entgelt übersteigt. Sie müssen sich dann i.d.R für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden oder aber einen Befreiungsantrag stellen, um weiterhin in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben. Mit diesem Schreiben können Arbeitgeber ihre betroffenen Arbeitnehmer informieren.
Vorbemerkung
Eine Voraussetzung für den Beitritt zu einer privaten Krankenversicherung besteht darin, dass Krankenversicherungsfreiheit aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht. Sobald das Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr übersteigt, besteht Krankenversicherungspflicht. Dies kann passieren, wenn das Entgelt wegen unterdurchschnittlicher Entgeltanpassung von der Jahresarbeitsentgeltgrenze "eingeholt" wird.
In diesen Fällen hat der Arbeitnehmer 2 Möglichkeiten:
- Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung
- Weiterführung der privaten Krankenversicherung durch einen Befreiungsantrag von der Krankenversicherungspflicht
Der Wiedereintritt der Krankenversicherungspflicht führt jedoch nicht immer automatisch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Denn wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig wird, bleibt grundsätzlich krankenversicherungsfrei und muss sich damit weiterhin in der privaten Krankenversicherung versichern.
Information zur Krankenkassenwahl
Information zu Ihrem Krankenversicherungsschutz und Ihren Wahlmöglichkeiten
Sehr geehrte(r) Frau/Herr ......,
durch die Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 1.1.20__ kommt es zu Änderungen Ihrer Krankenversicherung. Da Ihr Entgelt die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr überschreitet, entfällt die Voraussetzung für die private Kranken- und Pflegeversicherung.
Damit tritt für Sie Krankenversicherungspflicht ab dem 1.1.20__ ein. Das bedeutet, dass Sie nun klären und entscheiden sollten, ob Sie künftig Ihre Kranken- und Pflegeversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse fortsetzen oder einen Befreiungsantrag von der Krankenversicherungspflicht stellen möchten, um weiterhin in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben.
Wechsel in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Wenn Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren möchten, müssen Sie Ihre private Krankenversicherung innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht, also bis spätestens 31.3.20__, rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen.
Zudem müssen Sie bis 14.1.20__ eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Für Sie besteht ein Krankenkassenwahlrecht. D.h. Sie sind nicht an eine bestimmte Krankenkasse gebunden.
Weiterführung der privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Wenn Sie Ihre private Kranken- und Pflegeversicherung weiterführen möchten, haben Sie die Möglichkeit einen Befreiungsantrag von der Krankenversicherungspflicht zu stellen. Diesen Antrag müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht, also bis spätestens 31.3.20__, bei der zuletzt für Sie zuständigen gesetzlichen Krankenkasse stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht nicht rückgängig gemacht werden kann. Daher empfehlen wir Ihnen, sich ausführlich zu den Vor- und Nachteilen Ihrer Wahl zu informieren.
Einzureichende Unterlagen
Bitte informieren Sie uns bis zum _________ über Ihren zukünftigen Krankenversicherungsstatus. Falls Sie zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln, benötigen wir von Ihnen die Angabe über die gewählte Krankenkasse. Falls Sie die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen, benötigen wir die Bestätigung über die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht.
Mit freundlichen Grüßen