Nach der Bewertung der Lösungsvorschläge müssen sich die beiden Partner auf eine – in manchen Fällen auch mehrere – Lösungen einigen.

 
Praxis-Tipp

Durchsetzbare Lösung akzeptieren

Wenn sich die beiden Partner nicht auf eine aus ihrer Sicht beste Lösung einigen können, gilt der Grundsatz: "Lieber die zweitbeste Lösung, die von allen akzeptiert wird, als die beste Lösung, die sich wegen Widerstands nicht durchsetzen lässt."

Oftmals können Probleme nicht in einem Zug gelöst werden. In solchen Fällen gilt es zu überlegen, ob es nicht eine Lösung gibt, die das Problem nicht in einem Zug löst, aber dennoch den Interessen aller Beteiligten entgegenkommt.

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