BMF, Schreiben v. 22.10.2004, I A 5 - Vw 7216 - 8/04/IV C 5 - S 2361 - 95/04, BStBl I 2004, 975
Mit Wirkung ab 2005 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2005 geltenden Tarif in der Fassung des § 52 Abs. 41 EStG. Des Weiteren berücksichtigt der Programmablaufplan bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach § 10c EStG einheitlich die Beitragsbemessungsgrenze „West” und die Günstigerprüfung bei der Vorsorgepauschale nach altem und neuem Recht.
Anlage
Euro-Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2005
(hier nicht enthalten, kann aber auf Anfrage in Kopie zugesendet werden)
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2004, 975
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen