BMF, Schreiben v. 22.10.2004, I A 5 - Vw 7216 - 8/04/IV C 5 - S 2361 - 95/04, BStBl I 2004, 975

Mit Wirkung ab 2005 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2005 geltenden Tarif in der Fassung des § 52 Abs. 41 EStG. Des Weiteren berücksichtigt der Programmablaufplan bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach § 10c EStG einheitlich die Beitragsbemessungsgrenze „West” und die Günstigerprüfung bei der Vorsorgepauschale nach altem und neuem Recht.

 

Anlage

Euro-Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2005

(hier nicht enthalten, kann aber auf Anfrage in Kopie zugesendet werden)

 

Normenkette

EStG § 39b Abs. 8

 

Fundstellen

BStBl I, 2004, 975

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