Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025

Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab 2025 veröffentlicht.

Lohnsteuerabzug ab 2025

Die Finanzverwaltung hat bekannt gemacht

  • ein Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2025 (Anlage 1) und
  • ein Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2025 (Anlage 2).

Gegenüber den Entwürfen (Oktober 2024, nicht mehr abrufbar) haben sich noch einige Änderungen ergeben. Mit den Programmablaufplänen wurde außerdem ein Bekanntmachungsschreiben veröffentlicht.

Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes nicht berücksichtigt

Der Programmablaufplan berücksichtigt nicht die möglichen Änderungen durch das noch nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zum Steuerfortentwicklungsgesetz. Sollte das Gesetzgebungsverfahren noch abgeschlosssen werden, wird danach ein geänderter Programmablaufplan mit weiteren Einzelheiten zur Korrektur des Lohnsteuerabzugs bekannt gemacht.

BMF, Schreiben v. 22.11.2024, IV C 5 - S 2361/19/10008 :013


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