Zwischen ................................. (im Folgenden "Arbeitgeber")
und
Frau/Herrn..................... (im Folgenden "Arbeitnehmer")
wird nachfolgender - befristeter - Arbeitsvertrag vereinbart:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses / Tätigkeit / Ort
Der Arbeitnehmer wird ab ............... im Rahmen des Projekts/Vorhabens .............................. als .............................. eingestellt. Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere ............................... Die einzelnen zum Tätigkeitsbereich gehörenden Aufgaben ergeben sich aus der Stellenbeschreibung (Anlage 1), die Bestandteil des Vertrags ist. Der Arbeitgeber behält sich vor, die Stellenbeschreibung nach betrieblichen Erfordernissen neu festzulegen und zu ändern.
Arbeitsort ist grundsätzlich ............................... Der Arbeitgeber behält sich im Rahmen des Direktionsrechts vor, dem Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs oder Unternehmens eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit zu übertragen. Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb, an einem anderen Ort oder vorübergehend auch in einem anderen mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen. Die Interessen des Arbeitnehmers sind im Rahmen billigen Ermessens angemessen zu berücksichtigen.
§ 2 Befristung/Probezeit/Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis ist zweckbefristet für das in § 1 genannte Projekt/Vorhaben. Es endet mit Erreichen des Zwecks, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es endet vorzeitig, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn das Projekt/Vorhaben eingestellt oder beschränkt wird, und die zum Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers gehörenden Aufgaben entfallen.
Die ersten ............... Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
Alternativ
Nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags für beide Seiten unter Einhaltung einer Frist von .............................. möglich.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Das bei Kündigungen einzuhaltende Verfahren ergibt sich aus § 4 bis 7 KSchG, § 102 BetrVG, § 130 BGB.
§ 3 Ankündigungsfrist
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen auf den Eintritt der Zweckerreichung bzw. auf den Zweckfortfall infolge Einstellung oder Beschränkung des Projekts/Vorhabens und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses schriftlich hinzuweisen.
§ 4 Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ............... Stunden wöchentlich ohne Berücksichtigung der Pausen.
Die Verteilung der Arbeitszeit richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des Arbeitgebers; sie verteilt sich derzeit auf die Wochentage Montag bis Freitag. Ihre Lage richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und den jeweiligen betrieblichen Regelungen. Die Pausenzeiten werden wie folgt bestimmt: …… [Beginn und Ende nach Uhrzeiten; ggf. unterschiedlich nach einzelnen Wochentagen]. Der Arbeitgeber behält sich vor, Verteilung und Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen näher zu bestimmen und auch nachträglich abweichend zu regeln.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Anordnung des Arbeitgebers Mehrarbeits- und Überstunden sowie bei entsprechendem betrieblichen Bedarf in gesetzlich zulässigem Umfang auch Nacht-, Schicht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft zu leisten.
§ 5 Vergütung
Die monatliche Bruttovergütung des Arbeitnehmers beträgt
in der Probezeit |
.................... EUR |
nach der Probezeit |
.................... EUR |
Die Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig und wird bargeldlos auf das vom Arbeitnehmer benannte Konto angewiesen.
Soweit nicht der Arbeitgeber Freizeitausgleich gewährt, wird jede angeordnete und geleistete Überstunde mit einem Zuschlag von 25 % zu dem Arbeitsentgelt nach Ziff. 5 Abs. 1 vergütet.
Zulagen, die zusätzlich zum monatlichen laufenden Entgelt gewährt werden, können bei Vorliegen eines sachlichen Grunds (z. B. wirtschaftliche Gründe, Gründe im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers oder im Rahmen einer Umstrukturierung) widerrufen werden (Widerrufsvorbehalt).
Die Gewährung einmaliger Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und auch bei wiederholter Gewährung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft (Freiwilligkeitsvorbehalt, Ausschluss betrieblicher Übung).
§ 6 Abtretungen/Verpfändungen/Kosten
1. Die teilweise oder vollständige Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung ist ausgeschlossen.
2. Die Abtretung von Vergütungsansprüchen ist ausgeschlossen, soweit diese die Grenze der Pfändbarkeit unterschreiten.
3. Der Arbe...