Um Gesundheitsgefährdungen durch Arbeitsinhalte möglichst zu vermeiden, sollte besonders auf die Gestaltung der Vollständigkeit und Variabilität der Aufgaben geachtet werden. Wichtige Faktoren sind auch der vorhandene Handlungsspielraum, die Verfügbarkeit der benötigten Informationen, die emotionale Inanspruchnahme und die Passung der vorhandenen Qualifikation der Beschäftigten zu ihren Arbeitsaufgaben. Nach den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie gelten Arbeitsaufgaben als gut gestaltet, wenn:

  • sie mehrere Aspekte einer Aufgabe beinhalten (optimal ist es, wenn Vorbereitung, Ausführung und Kontrolle zur Aufgabe dazugehören),
  • die Beschäftigten ihre Aufgaben als einen bedeutenden Beitrag zum gesamten Arbeitsergebnis erkennen und verstehen können,
  • sie den Beschäftigten in angemessenem Maße Handlungs- und Entscheidungsspielraum ermöglichen, z. B. Tempo, Reihenfolge oder Vorgehensweise,
  • sie den Einsatz und die Entwicklung vieler Fertigkeiten und Begabungen ermöglichen, dabei aber den Voraussetzungen der Beschäftigten entsprechen,
  • sie es ermöglichen, neue Fertigkeiten zu erwerben und zu entwickeln,
  • ergonomische Standards berücksichtigt werden, besonders wenn es sich um taktgebundene Aufgaben handelt,
  • die benötigten Informationen rechtzeitig, verständlich und in geeigneter Form vorhanden sind,
  • emotional überfordernde Situationen und traumatisch Ereignisse möglichst verhindert werden,
  • Beschäftigte vor Gewalt, Aggressionen, Bedrohungen und Übergriffen geschützt werden,
  • es Möglichkeiten zur Unterstützung gibt, falls es zu emotional belastenden Situationen oder traumatischen Ereignissen gekommen ist.

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