1. |
Allgemeine Kündigungsfristen |
1.1 |
Während der ersten drei Arbeitstage kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig zum Schluss des Arbeitstages gekündigt werden, wenn die Kündigung bei Beginn des Arbeitstages erklärt wird. |
1.2 |
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von sechs Werktagen, nach sechsmonatiger Beschäftigung mit einer Frist von 12 Werktagen gekündigt werden. Bei der Berechnung der Frist ist der Tag, an dem gekündigt wurde, nicht mitzurechnen. |
1.3 |
Das Arbeitsverhältnis kann in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. Dezember bis 31. Dezember (Schlechtwetterzeit) aus Witterungsgründen nicht gekündigt werden. |
3. |
Kündigung wegen Schwarzarbeit Schwarzarbeit ist unzulässig. Sie kann Grund zur fristlosen Kündigung sein. |
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