1. |
Als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien besteht eine "Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk" mit dem Sitz in Wiesbaden (Urlaubskasse). |
2. |
Die Urlaubskasse hat insbesondere die Aufgabe, den Arbeitnehmern einen zusammenhängenden Jahresurlaub zu sichern. |
4. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Ansprüche der Urlaubskasse gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie für Ansprüche der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen die Urlaubskasse ist Wiesbaden. |
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