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Raumabmessungen / 1 Flächenbedarf

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Der Flächenbedarf eines Arbeitsraumes muss unter Berücksichtigung folgender unterschiedlicher Teilflächen ermittelt werden:

 
Wichtig

8 m² Mindestfläche

Grundsätzlich dürfen unabhängig vom Ergebnis der Flächenberechnung nach hier angeführten Kriterien und auch unabhängig von der auszuübenden Tätigkeit als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 m2 für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen.

1.1 Bewegungsflächen

Die Bewegungsfläche der Beschäftigten am Arbeitsplatz muss mindestens 1,5 m² betragen und mindestens 1 m tief und breit sein. Wenn aus betriebstechnischen Gründen eine derartige Bewegungsfläche nicht möglich ist, muss den Beschäftigten eine entsprechend große Fläche in der Nähe des Arbeitsplatzes zur Verfügung stehen.

Wenn regelmäßig in gebückter Haltung gearbeitet werden muss, muss die Bewegungsfläche mindestens 1,20 m tief sein. Bei unmittelbar in Reihe nebeneinander angeordneten Arbeitsplätzen ist eine Breite von mindestens 1,20 m erforderlich. Wenn am Arbeitsplatz regelmäßig bestimmte Körperhaltungen erforderlich sind, die größere Bewegungsflächen oder Abstände nötig machen, müssen diese in einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.

1.2 Flächen für Verkehrswege

Maße von Verkehrswegen einschließlich Gängen zu den Arbeitsplätzen und gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen sind in der ASR A1.8 "Verkehrswege" geregelt. Wenn die Verkehrswege auch als Fluchtwege einzustufen sind, gelten darüber hinaus die Vorgaben nach ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".

1.3 Stellflächen

Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten und Einrichtungen ergeben sich aus deren äußeren Abmessungen.

1.4 Funktionsflächen

Unter Funktionsflächen versteht man die Fläche, die erforderlich ist, um z. B. eine Schranktür oder eine Schublade öffnen zu können oder Material in eine Maschine einbringen zu könn...

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