Zusammenfassung
Die Raumakustik ist ein Gebiet der Akustik, das sich mit der Auswirkung der baulichen Gegebenheiten eines Raumes auf die in ihm stattfindenden Schallereignisse beschäftigt. Ziel der Raumakustik ist es, einen Raum optimal auf seinen Bestimmungszweck abzustimmen. So benötigen Räume, in denen vor allem Sprache übertragen werden soll, z. B. Vortragsräume oder Klassenzimmer, aber auch Büroräume eine eher kurze Nachhallzeit von 0,5–1 Sekunde. Im Büro kommt der Raumakustik eine besondere Bedeutung zu, da die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter im Spannungsfeld Kommunikation/Konzentration direkt vom akustischen Komfort, also der Eignung für die spezifischen Büroaufgaben abhängt. Die bekannteste Kenngröße der Raumakustik ist die Nachhallzeit als die Zeitspanne, in der der Schalldruckpegel eines Schallereignisses in einem Raum um 60 dB, also auf den tausendsten Teil des Anfangsschalldrucks abgenommen hat.
Grundlegende Vorschriften sind Anhang 3.7 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die ASR A3.7 "Lärm" und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Darüber hinaus sind folgende Normen relevant:
- DIN EN ISO 9921:2004–02 "Ergonomie; Beurteilung der Sprachkommunikation Teil 6 Leitsätze an die Arbeitsumgebung"
- DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung"
- VDI 2569 "Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros"
1 Wann wird Schall zu Lärm?
Bevor diese Frage beantwortet werden kann, ist zu klären, was Schall ist. Schall bezeichnet allgemein das Geräusch, den Klang, den Ton, den Knall (Schallarten), wie er von Menschen mit dem Gehör, also dem Ohr-Gehirn-System, aber auch von Tieren auditiv wahrgenommen werden kann. Schall stellt die Ausbreitung von kleinsten Druck- und Dichteschwankungen in einem elastischen Medium (Gase, Flüssigkeiten, Festkörper) dar. Man unterscheidet:
- den Nutzschall, wie Musik oder die Stimme beim Gespräch,
- den Störschall, wie Baustellen- oder Verkehrslärm.
Wann wird aus dem Schall Lärm?
- je höher die Frequenz, desto störender ist der Schall; dies gilt bis ca. 6.000 Hertz (Hz);
- je stärker der Schall, desto störender wirkt er;
- je länger die Einwirkungsdauer, desto störender;
- an- und abschwellende (dynamische) Schall-Ereignisse stören mehr als gleichmäßige (konstante);
- bei vorwiegend geistiger Arbeit ist der Mensch störanfälliger als bei überwiegend körperlicher Arbeit;
- Menschen, die unfreiwillig Schall ausgesetzt sind, fühlen sich stärker gestört als Lärm-Verursacher;
- ermüdete und kranke Menschen fühlen sich stärker gestört als ausgeruhte und gesunde.
2 Wichtige Begriffe zur Akustik/Raumakustik
Akustik
Die Lehre vom Schall und dessen Ausbreitung.
Grenzwerte
In der ArbStättV sind die Maximalwerte für alle Arbeitsplätze in Deutschland auf den Grenzwert von 85 dB(A) festgeschrieben.
In der LärmVibrationsArbSchV werden ein unterer und oberer Auslösewert für den Tages-Lärmexpositionspegel und für die Spitzenwerte festgelegt. Das bedeutet, dass ab einem Tages-Lärmexpositionswert von 80 dB(A) vorbeugende Maßnahmen zur Minderung des Lärmpegels zu ergreifen sind.
Optimale Grenzwerte am Büroarbeitsplatz
Diese Grenzwerte sind für die Büroarbeit viel zu hoch, hier sind die Angaben aus Abschn. 5.1 ASR A3.7 und Abschn. 8.4.3 DGUV-I 215-410 zu beachten:
- Tätigkeitskategorie I – hohe Konzentration oder hohe Sprachverständlichkeit: max. 55 dB(A) für überwiegend geistige Tätigkeiten, wie dispositive Büroarbeiten, Bildschirmarbeiten etc.;
- Tätigkeitskategorie II – mittlere Konzentration oder mittlere Sprachverständlichkeit: max. 70 dB(A) für einfache oder überwiegend mechanisierte Bürotätigkeiten.
- Tätigkeitskategorie III – geringe Konzentration oder geringe Sprachverständlichkeit: soweit wie möglich reduzieren
Grundgeräuschpegel
Der Grundgeräuschpegel ist die Summe aller Geräusche in einem Raum. Dazu zählen Arbeitsgeräusche, Büromaschinen, Telefonklingeln, Telefongespräche, laute Rufe quer durch den Raum und die von außen eindringenden Geräuschkulisse. Dieser Grundgeräuschpegel sollte etwa 40–45 dB betragen – dann wird er nicht als störend empfunden und verhindert zumeist ungewolltes Mithören der Gespräche.
Nicht störender Grundgeräuschpegel
Dieser Grundgeräuschpegel wird i. d. R. erreicht, wenn das Verhältnis zwischen der äquivalenten Schallabsorptionsfläche im Büro (m2)/Raumvolumen (m3) einen Faktor von 0,33 bis 0,35 ergibt.
Daraus abgeleitet ergibt sich, dass sich eine gute akustisch wirksame Decke, ein absorbierender Teppichboden und Stellwände ergänzen müssen.
Ein als angenehm empfundener Grundgeräuschpegel, ermöglicht die Erledigung der Arbeitsaufgaben ohne große Störungen, bei bestmöglicher Zufriedenheit der Mitarbeiter.
Voraussetzung für eigenverantwortliche Kommunikation und Konzentration
Mitarbeiter sollten das erforderliche Maß bei Kommunikation und Konzentration weitgehend selbst steuern können. Ein ausgewogenes Verhältnis von absorbierenden und reflektierenden Materialien ermöglicht dies.
Hörbare Frequenzen
Frequenzen werden in H...