Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben eine Zuzahlung von 10 EUR pro Tag zu entrichten.

Werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Anspruch genommen, deren unmittelbarer Anschluss an die Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig ist (Anschlussrehabilitation), ist die Zuzahlung auf längstens 28 Kalendertage im Kalenderjahr begrenzt. Als unmittelbar gilt der Anschluss auch, wenn die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen nach der Krankenhausbehandlung beginnt.

Auf die 28 Kalendertage werden vorherige Zuzahlungen, z. B. während einer Krankenhausbehandlung oder einer stationären Rehabilitationsmaßnahme der Rentenversicherung, angerechnet.[1]

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