Wird ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt verpflegt, muss unterschieden werden, ob es sich um

  • eine übliche Arbeitgeberbewirtung (Mahlzeiten bis 60 EUR) oder
  • ein sog. lohnsteuerpflichtiges Belohnungsessen

handelt. Die Üblichkeitsgrenze von 60 EUR ist als Bruttobetrag inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen, der sämtliche anlässlich der Bewirtung gewährten Speisen und Getränke umfasst. Zuzahlungen des Arbeitnehmers bleiben bei der Prüfung der 60-EUR-Grenze außer Ansatz.

Die Übersicht veranschaulicht die für Arbeitgeberbewirtung geltende Rechtslage mit ihren zahlreichen Fallvarianten.

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