Für berufliche Auswärtstätigkeiten im Ausland sind weiterhin die vom BMF für die einzelnen Staaten festgesetzten Auslandstagegelder maßgebend. Für Reisetage ab 1.1.2024 gelten neue Auslandsreisekostensätze.[1]

Die Auslandsreisekosten für Verpflegung berechnen sich mit 120 % und 80 % der Auslandstagegelder nach dem BRKG. In Bezug auf die erforderliche Abwesenheitsdauer gelten dieselben Regelungen wie für Inlandsreisen. Die in den Lohnsteuer-Richtlinien zur Bestimmung der Verpflegungspauschale bei Auslandsreisen festgelegten Sonderregelungen gelten weiter, etwa bei Flug- oder Schiffsreisen.[2]

In der folgenden Grafik finden Sie alle länderspezifischen Auslandstagegelder: Infographic

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