§ 40 Berechnung von Geldleistungen
Bei der Berechnung des
1. |
beitragspflichtigen Durchschnittseinkommens, |
2. |
Durchschnittseinkommens für Zusatzrenten, |
3. |
Monatsbetrags der Renten aus der Sozialpflichtversicherung, |
4. |
Zuschlags für Untertagetätigkeiten und |
5. |
Monatsbetrags der Zusatzrenten |
ist auf volle Deutsche Mark aufzurunden.
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