Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
a) |
"Arbeitsplan" einen Plan, in dem die Uhrzeiten und die Tage festgelegt sind, zu bzw. an denen die Arbeit beginnt und endet; |
b) |
"Referenzstunden und Referenztage" Zeitfenster an festgelegten Tagen, in denen auf Aufforderung des Arbeitgebers Arbeit stattfinden kann; |
c) |
"Arbeitsmuster" die Organisationsform der Arbeitszeit nach einem bestimmten Schema, das vom Arbeitgeber festgelegt wird. |
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