Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck

 

a)

"Arbeitsplan" einen Plan, in dem die Uhrzeiten und die Tage festgelegt sind, zu bzw. an denen die Arbeit beginnt und endet;

 

b)

"Referenzstunden und Referenztage" Zeitfenster an festgelegten Tagen, in denen auf Aufforderung des Arbeitgebers Arbeit stattfinden kann;

 

c)

"Arbeitsmuster" die Organisationsform der Arbeitszeit nach einem bestimmten Schema, das vom Arbeitgeber festgelegt wird.

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