Die Ausschlussfrist für "Ansprüche aus Arbeitsverträgen" erfasst auch Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Lohnbeträge.[1] Hat der Arbeitnehmer es unterlassen, dem Arbeitgeber Umstände mitzuteilen, die die Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs innerhalb der Ausschlussfrist ermöglicht hätten, führt der Ablauf der Ausschlussfrist nicht zum Verfall des Rückzahlungsanspruchs. Zu einer solchen Mitteilung ist der Arbeitnehmer bei einer ungewöhnlich hohen Zahlung, deren Grund er nicht klären kann, verpflichtet.[2]

Das Verlangen des Arbeitgebers auf Rückzahlung verstößt allerdings gegen Treu und Glauben, wenn die Richtigkeit der Lohnberechnung zugesichert oder eine Nachprüfung unmöglich gemacht wurde.

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