Im Falle einer Rückzahlungsvereinbarung kann der Arbeitnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet sein, in gewissen Grenzen die empfangene Umzugskostenerstattung zurückzuzahlen:

  • Der Umfang der Rückzahlung darf ein Monatsgehalt nicht übersteigen.[1]
  • Die maximale Bindungsfrist beträgt 3 Jahre.[2]
  • Der Wohnsitzwechsel muss zumindest auch im Interesse des Arbeitnehmers liegen.[3]

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