Sind bei dem nach Russland entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben.

 
Hinweis

Keine Familienversicherung bei Anwartschaftsversicherung

Im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung bestehen keine Leistungsansprüche. Familienangehörige, die bisher über den Arbeitnehmer familienversichert waren, können nicht im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung abgesichert werden.

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