Unter einem Sabbatical versteht man einen bezahlten Langzeiturlaub, der je nach Vereinbarung mehrere Monate dauern kann. Der befristeten Freistellung von der Arbeitspflicht geht meist eine mehrjährige Voll- oder Teilzeitbeschäftigung voraus. Z. B. wird eine 3-jährige Teilzeitbeschäftigung mit 2/3 des Entgelts vereinbart, davon 2 Jahre Voll-/Teilzeitbeschäftigung und anschließend ein Jahr Freistellung.

Die Besteuerung richtet sich nach den Lohnarten und Bezügen, die der Arbeitnehmer während des Sabbaticals erhält. Wird der Arbeitslohn über den gesamten Zeitraum ausbezahlt (in gleichmäßiger Höhe), ergeben sich keine Besonderheiten. Steuerpflichtig ist stets der gezahlte Arbeitslohn; davon hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach den ELStAM einzubehalten.

 
Wichtig

Gutschrift auf Zeitwertkonto führt nicht zu Arbeitslohn

Bei einer steuerlich als Zeitwertkonto anzuerkennenden Vereinbarung wird nicht der Aufbau des Guthabens auf dem Zeitwertkonto besteuert, sondern erst die Auszahlung des Guthabens während der befristeten Freistellung.[1]

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