Auf dem Langzeitkonto können grundsätzlich alle denkbaren Zeitelemente angespart werden. Dazu gehören Entgeltbestandteile, wie z. B. Überstunden, oder aber auch nicht in Anspruch genommener Resturlaub. Auch die Einstellung von Sonderzahlungen, wie z. B. Weihnachtsgeld oder Prämien, kommt in Betracht. Eine Ansparung von Arbeitszeitguthaben auf dem Langzeitkonto kann grundsätzlich auch dadurch erfolgen, dass der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum auf einen Teil seines Gehalts verzichtet und später einen entsprechenden Freizeitausgleich erhält.

 
Wichtig

Arbeitszeitgesetz beachten

Bei der Ansammlung von Überstunden sind die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten. Danach darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten und auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.[1]

Bei der Bildung von Arbeitszeitguthaben durch den Verzicht auf Urlaub ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zu berücksichtigen. Dieses ordnet als Mindesturlaub 20 Tage, gerechnet auf eine 5-Tage-Woche, an und 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. Es wird daher angenommen, dass nur darüber hinaus gehende Urlaubstage auf dem Langzeitkonto angespart werden können. Zu beachten ist ferner, dass nicht genommener Urlaub ohne abweichende Vereinbarung grundsätzlich spätestens mit dem 31. März des Folgejahres verfällt.[2]

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