Für bestimmte betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde, Kunden, fremde und eigene Arbeitnehmer wird die Pauschalbesteuerung durch den Unternehmer bzw. Arbeitgeber mit einem Pauschsteuersatz von 30 % zugelassen.[1]

Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der geldwerten Vorteile wird anstelle des üblichen Endpreises auf die Aufwendungen (tatsächlichen Kosten) des Zuwendenden zuzüglich der Umsatzsteuer abgestellt.[2]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge