Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung von mind. 2 Arbeitnehmern zwischen Wohnung und (erster) Tätigkeitsstätte oder einem festbleibenden, betrieblich geregelten Ort der täglichen Arbeitsaufnahme[1] mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel, z. B. Bus, Kleinbus, Schiff oder Flugzeug, ist steuerfrei.[2] Die Steuerbefreiungsvorschrift ist ebenfalls anzuwenden, wenn das Beförderungsmittel von einem Dritten im Auftrag des Arbeitgebers eingesetzt wird.

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