Rz. 12

 
Einkommen Eltern und Ehegatten/Lebenspartner (§ 25 BAföG) Betrag in Euro ab 1.8.2019 Betrag in Euro ab 1.8.2020 Betrag in Euro ab 1.8.2021

miteinander verheiratet, nicht dauernd getrenntlebende Eltern

(Abs. 1 Nr. 1)
1.835 1.890 2.000

sonstige Elternteile und Ehegatten/Lebenspartner

(Abs. 1 Nr. 2)
1.225 1.260 1.330

für Ehegatten Einkommensbezieher, kein Elternteil des Auszubildenden

(Abs. 3 Nr. 1)
610 630 665

Kinder Einkommensbezieher und weitere Unterhaltsberechtigte

(Abs. 3 Nr. 2)
555 570 605

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