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§ 165 regelt die Anspruchsvoraussetzungen für das Insolvenzgeld abschließend. Das Insolvenzgeld dient dem Schutz des Arbeitsentgeltanspruchs der im Inland beschäftigten Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen der §§ 165 ff. bestehen nicht (BSG, Urteil v. 29.5.2008, B 11a AL 61/06 R).

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