Rz. 3
Das Dritte Kapitel fasst auf Beratungs- und Vermittlungsseite die Berufs- und Arbeitsberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung zusammen. Damit wird sprachlich dem internationalen Standard entsprochen. Darüber hinaus enthält das Dritte Kapitel das wesentliche arbeitsmarktpolitische Instrumentarium der Arbeitsförderung, das an den Bedarfslagen der Arbeitslosen ausgerichtet worden ist.
Rz. 4
Zu den Zielsetzungen für die Umgestaltung des Arbeitsmarktinstrumentariums und ihre Zusammenfassung im Dritten Kapitel (§§ 29 bis 135) sowie der Umgestaltung der Entscheidungsprozesse vor Ort seit dem 1.4.2012 gehört es, besser zu gewährleisten, dass in den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern besonderer Unterstützungsbedarf und vorhandene Fähigkeiten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden schnell erkannt werden, um dann passgenaue Vermittlungen in Ausbildung und Arbeit einzuleiten. Bei sinkender Arbeitslosigkeit soll das Instrumentarium mit innovativen Ansätzen besser auf effektive und effiziente Leistungserbringung hin orientiert werden. Der Gesetzgeber wollte der Arbeitsmarktpolitik einen flexiblen Rechtsrahmen geben, um mit einem effektiven und effizienten Instrumentarium auf die Herausforderungen des demografischen Wandels, mit dem erhebliche Veränderungen am Arbeitsmarkt einhergehen, und des Wandels der Arbeitswelt, der eine Veränderung der Arbeitsgesellschaft mit sich bringt, reagieren zu können. Eine gute Arbeitsmarktpolitik soll insbesondere mit dem arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium eine rasche Eingliederung vorrangig in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bewerkstelligen helfen, um letztlich zu einer höheren Beschäftigungsquote zu kommen. Der Gesetzgeber sieht große Herausforderungen auf die Arbeitsmarktpolitik zukommen. Risiken ergeben sich insbesondere aus der technologischen Entwicklung. Die rasant fortschreitende Digitalisierung ist eine der Ursachen dafür, dass einfachere Arbeiten nicht mehr vom Menschen erledigt bzw. ausgeführt werden müssen. Neue Arbeitsplätze entstehen an anderer Stelle mit höheren Anforderungen. Davor müssen sich die Arbeitnehmer wappnen, insbesondere durch berufliche Weiterbildung. Das betrifft in gleicher Weise beschäftigte wie auch von Arbeitslosigkeit bedrohte und schon arbeitslos gewordene Arbeitnehmer. Die Fachkräfte der Agenturen für Arbeit setzen das sog. 4-Phasen-Modell ein, um aufgrund von persönlichen Erhebungen und Analysen Weiterbildungsbedarf zu identifizieren und schließlich eine Wiedereingliederung durch strategische, strukturierte Schritte zu erreichen.
Rz. 4a
Aktive Arbeitsförderung ist für den Gesetzgeber ein unverzichtbarer Baustein nachhaltiger Arbeitsmarktpolitik. Sie wirkt demnach prekärer Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit entgegen und leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Trotz verschiedener Reformen muss die aktive Arbeitsförderung zukunftsfest aufgestellt werden, es müssen auch die Personengruppen erreicht werden, die mit komplexen Herausforderungen oder einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen haben. Ein erlangter Berufsabschluss kann dazu beitragen, den Fachkräftebedarf zu decken. 2,86 Mio. junge Menschen haben nach dem Berufsbildungsbericht 2024 einen solchen Abschluss nicht. Die aktive Arbeitsförderung muss Schritt halten mit den stetig wachsenden Herausforderungen für die Fachkräftesicherung und dem Arbeitsmarkt in Deutschland. Es gilt deshalb, zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung auch die vorhandenen Potenziale junger Menschen sowie von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen noch besser zu heben. Es sollen möglichst alle jungen Menschen im erwerbsfähigen Alter, ungeachtet der Komplexität ihrer persönlichen Lebenslagen, unterstützt werden und sich ermutigt sehen, berufliche Kompetenzen aufzubauen, ebenso die Menschen, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und dauerhaft in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Hierfür sollen die Förderinstrumente und -regelungen modernisiert ausgestaltet werden. Dadurch soll die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer gestaltet werden, auch durch weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung, die sowohl für Bürger als auch für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit von Vorteil sind. Im Ergebnis sollen die Menschen stärker in den Blick genommen werden, die vielfältige Unterstützungsbedarfe haben, etwa durch Förderinstrumente für junge Menschen, die schon im SGB II bei der Integration junger Menschen mit einer Vielzahl von Unterstützungsbedarfen zur Anwendung kommen. Das soll auch zur Umsetzung der Ausbildungsgarantie beitragen. Außerdem soll die im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)- Förderprogramm "IQ – Integration durch Qualifizierung" geförderte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen als Aufgabe auf die Bundesagentur für Arbeit übergehen und dort ebenso ...