SGB-III-Modernisierungsgesetz von Bundeskabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 16. August 2024 das SGB-III-Modernisierungsgesetz beschlossen. Der Regierungsentwurf verfolgt das Ziel, die Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung zukunftsfähig zu machen. Mit weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung sollen Arbeitsuchende, insbesondere junge Menschen und Fachkräfte mit ausländischen Qualifikationen, schneller und gezielter in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Der Gesetzentwurf sieht weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung vor, die sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Bundesagentur für Arbeit von Vorteil sind.

Was Bundesminister Heil zum Gesetzesentwurf sagt:

Fachkräftesicherung ist Wohlstandssicherung. Mit weniger Bürokratie und mehr Transparenz stellen wir mit dem SGB-III-Modernisierungsgesetz die Weichen für eine zukunftsgerechte Arbeitsförderung und eine zeitgemäße Arbeitslosenversicherung. Wir sorgen dafür, dass junge Menschen und auch die Arbeits- und Fachkräfte mit ausländischen Berufsqualifikationen schneller, gezielter und leichter einen Job finden. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das bürgerfreundliche SGB-III-Modernisierungsgesetz ein Baustein, um unsere Wirtschaft weiter voranzubringen und Wohlstand in diesem Land zu sichern.

Erweiterte Möglichkeiten für Videoberatungen und Ausbau von Förderinstrumenten

So werden die Möglichkeiten für eine Beratung und für Gespräche per Videotelefonie erweitert. In den Agenturen für Arbeit wird der Vermittlungsprozess weiterentwickelt, Versicherungs- und Leistungsrecht werden vereinfacht und entlastet.

Der Entwurf sieht auch die Anpassung und den Ausbau von Förderinstrumenten und die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen im In- und Ausland vor.

Aus Eingliederungsvereinbarung wird Kooperationsplan

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen neuen Kooperationsplan ersetzt. Dieser setzt auf unbürokratische Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit und ihren arbeitsuchenden Kundinnen und Kunden, auf Vertrauen in die Eigenbemühungen und auf Eigeninitiative. Gleichzeitig bleibt die Pflicht bestehen, Jobangebote anzunehmen und an Maßnahmen teilzunehmen.

Förderung und Beratung junger Menschen im Fokus

Die Beratung junger Menschen wird umfassender und nimmt gezielt typische in ihrem Umfeld liegende Herausforderungen mit in den Blick. Zudem wird die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialleistungsträger, wie sie etwa in Jugendberufsagenturen erfolgt, gestärkt. Durch einen höheren Zuschuss bei auswärtiger Unterbringung im Rahmen von Praktika zur Berufsorientierung wird ein zusätzlicher Anreiz für mehr Mobilität gesetzt.

Dies trägt auch der Zielsetzung der Ausbildungsgarantie Rechnung: Jeder junge Mensch soll die optimale Unterstützung für die Aufnahme und erfolgreiche Durchführung einer Berufsausbildung erhalten.

Zukünftige Beratung zum Anerkennungsverfahren

Ab 2029 wird die Bundesagentur für Arbeit Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen zum Anerkennungsverfahren beraten. So sollen zusätzliche Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen und möglichst qualifikationsadäquat beschäftigt werden. Damit übernimmt die BA eine Aufgabe des ESF-Plus-Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung", das zurzeit Personen im Inland im Anerkennungsverfahren unterstützt.

BMAS

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