Vergütung für Studierende in der Pflege

Am 24.5.2023 hat das Bundeskabinett beschlossen, einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung und zur Erleichterung der Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse zu verabschieden. Zukünftig sollen Studierende der Pflege während ihres gesamten Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Des Weiteren werden die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte einheitlich und vereinfacht gestaltet.

Um mehr junge Menschen wieder für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen diese nicht nur gute Arbeits- sondern auch gute Ausbildungsbedingungen. Die hochschulische Pflegeausbildung spielt eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe. Studierende sollten aber auch den finanziellen Freiraum haben, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können und nicht noch nebenbei arbeiten zu müssen. Daher sollen die Studierenden in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

An der Hochschule ausgebildetes Pflegefachpersonal stärkt die Qualität in der Pflege. Allerdings nehmen derzeit nur wenige Studierende ein Pflegestudium auf, jeder zweite Studienplatz bleibt unbesetzt. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wollen wir das ändern. Wir machen das Pflegestudium attraktiver, denn die Studierenden sollen zukünftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung erhalten. Zudem profitieren die Ausbildungseinrichtungen: Auch ihre Kosten werden – wie bei der beruflichen Ausbildung – über Ausbildungsfonds zurückerstattet. So fördern wir die Bereitschaft der Einrichtungen, mehr Studierende auszubilden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus


Regelungen des Gesetzentwurfs 

Der Entwurf sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor:

  • Studierende in der Pflege erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Mit Übergangsvorschriften soll zugleich sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss.
  • Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Dabei wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet und künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.
  • Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten sollen in der Pflegeausbildung stärker berücksichtigt werden.
  • Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht, insbesondere durch bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Form der vorzulegenden Unterlagen. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung, zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs, zu verzichten.
  • Daneben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung weiter verbessert und an aktuelle Entwicklungen, z.B. im Bereich der Digitalisierung, angepasst.

Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ kann zukünftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden. Dies gilt entsprechend für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen.

BMG

Schlagworte zum Thema:  Pflege, Pflegekraft, Ausbildung