Gestuftes Auskunftsverfahren nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz
Nach der Umgestaltung der Regelung zum Übergang von Unterhaltsansprüchen von Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern auch wegen Kosten für das Pflegeheim durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist das vorgeschaltete Auskunftsverfahren gestuft und zunächst nur auf Angaben zum Einkommen beschränkt. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 21.11.2024 entschieden und die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigt.
Übergang von Unterhaltsansprüchen bei Überschreiten der Einkommensgrenze
Ein möglicher Unterhaltsanspruch der Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder geht auch für die Kosten der Hilfe zur Pflege seit 1. Januar 2020 erst dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn das Einkommen des Kindes einen Jahresbetrag von 100 000 Euro übersteigt. Dabei wird gesetzlich vermutet, dass diese Einkommensgrenze nicht überschritten wird; diese Vermutung kann wiederlegt werden.
Ermittlung bei Anhaltspunkten für Überschreiten der Einkommensgrenze
Liegen hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten der Jahreseinkommensgrenze vor, darf der Sozialhilfeträger weiter ermitteln, ob die Grenze tatsächlich überschritten ist. Dies ist dann der Fall, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für entsprechende Einkommensverhältnisse der Kinder spricht. Verlangt er dabei Auskunft von dem erwachsenen Kind, hat sich diese Auskunft auf das Einkommen zu beschränken. Erst wenn dann sicher feststeht, dass dieses die 100 000 Euro- Grenze überschreitet, also ein Übergang des Unterhaltsanspruchs in Betracht kommt, darf er auch Auskunft über das Vermögen des unterhaltspflichtigen Angehörigen verlangen. Dieses gestufte Vorgehen ist unter Berücksichtigung von Systematik und Entstehungsgeschichte der Regelung geboten.
Hinweis: BSG, Urteil v. 21.11.2024, B 8 SO 5/23 R
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.122
-
Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab
2.493
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
2.402
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.997
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.755
-
Prognose für Rentenerhöhung 2025
1.601
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.591
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.215
-
Sozialversicherungswerte 2025: die Rechengrößen im Leistungsrecht
1.201
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.060
-
Kein Arbeitsunfall bei vorbereitender Teilnahme an Voltigierstunde
10.12.2024
-
Finanzentwicklung der GKV im Jahr 2024
09.12.2024
-
Mehr Menschen suchen Hilfe bei psychischen Erkrankungen
05.12.2024
-
Gestuftes Auskunftsverfahren nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz
05.12.2024
-
Steigende Arzneimittelausgaben belasten das GKV-System
04.12.2024
-
Gesundheitsförderung wieder auf Vor-Corona-Niveau
02.12.2024
-
Starker Anstieg der Scharlach-Fälle bei Kindern
28.11.2024
-
Sozialversicherungswerte 2025: die Rechengrößen im Leistungsrecht
22.11.2024
-
Krankenkasse muss Ausbildungskosten für Therapiehund nicht übernehmen
20.11.2024
-
Patientenversorgung trotz Leistungsverbot gesichert
14.11.2024