Kindererziehungszeiten vermindern Rentenlücke nur minimal

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW Berlin) ist die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern auch mit angerechneten Kindererziehungszeiten groß. Auch zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen diesbezüglich große Unterschiede. Lesen Sie hier mehr zu den Hintergründen. 

Die Analyse stellt aber nicht nur die Auswirkungen der Rentenpolitik dar, sondern führt auch Instrumente auf, die Gender Gaps reduzieren könnten. 

Der Gender Pension Gap hat sich kaum verringert

Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die gesetzliche Rente verringert die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern in Deutschland nur geringfügig. In den Geburtsjahrgängen 1952 bis 1959 nimmt der sogenannte Gender Pension Gap in Westdeutschland dadurch nur um vier Prozentpunkte ab (37 statt 41 Prozent). Vergleicht man nur Mütter mit kinderlosen Frauen, ist der Effekt ebenfalls begrenzt: Der sogenannte Motherhood Pension Gap beträgt 26 statt 31 Prozent.

Besserstellung von Frauen mit Kindern in Ostdeutschland

In Ostdeutschland ist die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern generell deutlich geringer (zehn Prozent), zudem profitieren Frauen hier bei der Rente davon, Kinder zu haben – sie sind gegenüber kinderlosen Frauen sogar bessergestellt. Das sind die zentralen Ergebnisse einer Studie des DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Hertie School Berlin, dem Einstein Center Population Diversity (ECPD) und dem Forschungsdatenzentrum der Deutschen Rentenversicherung.

Anrechenbare Kindererziehungszeiten helfen nicht ausreichend

Die Kindererziehungszeiten wurden 1986 eingeführt und sollten Mütter sozial besser absichern. „Nach fast 40 Jahren kann diese Rentenreform nur teilweise als Erfolg bewertet werden: Sie hilft Müttern, aber nicht ausreichend“, resümiert Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. „Die Kindererziehungszeiten erfüllen ihren Zweck mit Blick auf die Rente nur dann, wenn Frauen nach der Geburt eines Kindes in eine Vollzeit- oder vollzeitnahe Beschäftigung zurückkehren können“, ergänzt Michaela Kreyenfeld, Co-Direktorin am ECPD.

Denn: Die Kindererziehungszeiten, für die in der Regel den Müttern für bis zu drei Jahre je ein Entgeltpunkt (entspricht einem Durchschnittsverdienst) gutgeschrieben wird, können nur für die Zeit unmittelbar nach der Geburt des Kindes geltend gemacht werden. Die Auswirkungen der Mutterschaft gehen aber weit darüber hinaus: Ab der Familiengründung arbeiten Frauen verstärkt in Teilzeit. Vor allem dadurch steigt der Gender Pay Gap, also der Unterschied bei den Bruttostundenlöhnen, erheblich. Die Verdienstlücke schließt sich später kaum – und resultiert in der Rentenlücke.

Rentenlücke könnte sich auch in Ostdeutschland vergrößern

Die Einführung der Kindererziehungszeiten sollte zusammen mit einer steigenden Erwerbsbeteiligung von Frauen deren individuelle Rentenansprüche erhöhen. Dadurch sollte sich langfristig sowohl der Gender Pension Gap als auch der Motherhood Pension Gap schließen. Über die Zeit wurden die Kindererziehungszeiten durch weitere Reformen erhöht. So stiegen durch die sogenannte Mütterrente im Jahr 2014 die Kindererziehungszeiten auch für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Diese Mütter erhielten vorher nur einen einzigen Entgeltpunkt pro Geburt.

Die geringeren Unterschiede in Ostdeutschland – aufgrund der höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen und den niedrigeren Löhnen der Männer – sind indes nicht in Stein gemeißelt: Weil sich der Anteil teilzeitbeschäftigter Mütter erhöht, erwarten die Studienautor*innen auch dort künftig höhere Rentenlücken zwischen Frauen und Männern sowie zwischen Müttern und kinderlosen Frauen.

Maßnahmen die weiterhelfen könnten

Um gegenzusteuern, empfehlen die Studienautor*innen unter anderem, die „gleichberechtigte Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Eltern zu fördern und eine flexible Betreuungsinfrastruktur aufzubauen“. Zudem müssten die Arbeitsanreize auch durch das Steuersystem erhöht werden, etwa indem das Ehegattensplitting und die Minijobs reformiert werden.

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)

Schlagworte zum Thema:  Gesetzliche Rentenversicherung, Mütterrente