Rz. 59

Die mit der Durchführung der Maßnahme Beauftragten müssen über die erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung verfügen. Die Gesetzesbegründung enthält keinen Hinweis darauf, welche Ausstattung erforderlich ist. In ihren Durchführungsanweisungen (DA 38a.2.4 [4] S. 3, 4) stellt die Bundesagentur für Arbeit an den jeweiligen Beauftragten die Anforderung, zur Vermittlung von Kenntnissen außerhalb der betrieblichen Qualifizierung in seinen Räumlichkeiten "Projekttage" durchzuführen. Der Träger solle darauf hinwirken, dass dieser Projekttag als Ersatz für den Berufsschulunterricht anerkannt werde und eine Befreiung von der Berufsschulpflicht erfolge. Damit sind Anforderungen sowohl an den zeitlichen Umfang als auch an die Inhalte der Projekttage gestellt. Es ist davon auszugehen, dass ein solcher Projekttag wenigstens einmal wöchentlich durchgeführt wird und die Inhalte vermittelt, die Auszubildenden oder Teilnehmern an berufsvorbereitenden Maßnahmen im Berufsschulunterricht vermittelt werden.

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