Rz. 8

Die WfbM müssen es allen behinderten Menschen ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und ein dem Leistungsvermögen angemessenes Arbeitsentgelt zu erzielen. Zu diesen behinderten Menschen gehören auch diejenigen, für deren Betreuung und individuelle Förderung in den WfbM aufgrund der Behinderung eine besondere personelle Ausstattung erforderlich ist und deren Betreuung und Förderung daher in besonderen Fördergruppen erfolgt. Die Ursache der Behinderung spielt für die Aufnahme in einer WfbM keine Rolle.

 

Rz. 9

Soweit behinderte Menschen die Mindestvoraussetzungen für eine Förderung und die Arbeit in der Werkstatt für Behinderte nicht oder noch nicht erfüllen, können sie in Einrichtungen der sozialen Rehabilitation unter dem"verlängerten Dach" der Werkstatt betreut werden. Diese Lösung erleichtert einen eventuellen späteren Wechsel in die Werkstatt. Die Betreuung unter dem "verlängerten Dach" der Werkstatt ist nicht Gegenstand der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

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