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Mit der Vorschrift ist für Menschen mit Behinderungen, die zur Teilhabe am Arbeitsleben auf eine berufliche Bildung und eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, weil sie wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen können, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen geschaffen worden.

Anspruchsberechtigt sind ausschließlich diejenigen Menschen mit Behinderungen, die andernfalls einen Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen haben.

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