Rz. 8

Die Leistungen umfassen nach Abs. 2 auch eine notwendige Unterweisung im Gebrauch der Hilfsmittel sowie deren notwendige Instandhaltung oder Änderung. Unter "Unterweisung" ist die Unterrichtung im Gebrauch des Hilfsmittels zu verstehen. Diese Unterweisung kann als Einzelunterweisung oder als Gruppenunterweisung stattfinden. Der Gesetzgeber hat keine besondere Art der Unterweisung vorgesehen. Die Unterweisung kann daher mündlich, fernmündlich, via Internet oder durch andere Formen erfolgen, sofern sichergestellt ist, dass nach der Unterweisung ein sicherer und problemloser Gebrauch des Hilfsmittels gewährleistet ist. Bestandteil der Unterweisung sind nicht nur Handreichung zum Umgang und zur Bedienung des Hilfsmittels, sondern auch zur Frage, welche Hilfestellungen bei Problemen im Umgang mit dem Hilfsmittel gegeben und erreichbar sind.

 

Rz. 9

Die Instandhaltung umfasst Reparatur des Hilfsmittels bei Verschleiß oder bei Beschädigung. Die Änderung der Hilfsmittel in Abs. 2 meint insbesondere Erweiterungen bzw. Ergänzungen, deren Notwendigkeit in dem geänderten Zustand des Menschen mit Behinderung oder in der fortschreitenden technischen Entwicklung begründet sind. Im Gegensatz zu medizinischen Hilfsmitteln nach § 47 ist die "Ersatzbeschaffung" des Hilfsmittels in § 84 nicht genannt. Unter einer Ersatzbeschaffung ist die Anschaffung eines neuen Hilfsmittels zu verstehen, weil das bisherige Hilfsmittel nicht mehr ausreichend ist oder nicht mehr an den gestiegenen Bedarf angepasst werden kann oder unbrauchbar geworden ist. In § 47 Abs. 2 Satz 2 sind die Voraussetzungen für die Ersatzbeschaffung bei medizinischen Hilfsmitteln ausdrücklich genannt. Das Fehlen einer entsprechenden Formulierung in § 84 spricht einerseits dafür, dass die Ersatzbeschaffung nicht unter die Vorschrift fällt. Allerdings wäre bei einem Unbrauchbarwerden des Hilfsmittels der gesetzgeberische Zweck der Teilhabe an der Gemeinschaft nicht mehr realisierbar. Bezogen auf den Zweck der Vorschrift fällt auch die Ersatzbeschaffung unter § 84.

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