Rz. 67
Abs. 6 stellt sicher, dass bei der Vorbereitung der Gemeinsamen Empfehlungen die Erfahrungen und die Kompetenz
- von Verbänden der Menschen mit Behinderungen einschließlich der Verbände ihrer Angehörigen,
- von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege,
- von Verbänden der Selbsthilfegruppen,
- von Interessenvertretungen von Frauen mit Behinderung,
- von den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenverbände (und nicht mögliche Arbeitsgemeinschaften i. S. d. § 19 Abs. 3).
gebührend berücksichtigt werden.
Hinsichtlich der zu beteiligenden Stellen/Verbände ist in Anlage 2 der unter Rz. 58 genannten "Verfahrensgrundsätze für Gemeinsame Empfehlungen" Folgendes geregelt:
Zitat
... Die nachfolgende Zusammenstellung resultiert aus der bisher bewährten Verfahrensweise im Beteiligungsverfahren. Erheblich ist dabei insbesondere die Maßgeblichkeit einschließlich der bundesweiten Aufstellung der genannten Verbände für die von ihnen jeweils vertretenen Interessen. Ergänzungen sind jederzeit möglich. Bei vielen weiteren Verbänden, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind, wird von einer hinreichenden Weitergabe der Bitte um Stellungnahme über die unmittelbar kontaktierten Zusammenschlüsse auf der Bundesebene ausgegangen, so z. B. bei der BAG SELBSTHILFE.
- Aktion Psychisch Kranke e. V.
- Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e. V. – ABiD
- BAG SELBSTHILFE e. V.
- BDH Bundesverband Rehabilitation e. V.
- Bund der Kriegsblinden Deutschlands e. V.
- Bund Deutscher Kriegsopfer, Körperbehinderter und Sozialrentner e. V. (BDKK)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Beruflicher Trainingszentren (BAG BTZ)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e. V. (BAG BBW)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinisch-beruflichen Rehabilitationseinrichtungen e. V. (Phase II)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM)
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e. V. (BAG UB)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e. V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen (BAG RPK)
- Bundesverband ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren e. V. (BamR)
- Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e. V.
- Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V.
- Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. (BVKM)
- Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe buss e. V. 15
- Bundesverband Geriatrie e. V.
- Bundesverband Katholischer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche e. V.
- Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
- DEGEMED – Deutsche Gesellschaft für medizinische Rehabilitation e. V.
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS)
- Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG)
- Deutscher Behindertenrat
- Deutscher Behindertensportverband e. V.
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
- Deutscher Heilbäderverband e. V.
- Deutscher Schwerhörigenbund e. V.
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
- Deutsches Katholisches Blindenwerk
- Der/Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Elly Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk
- Fachverband Drogen und Suchthilfe e. V.
- Fachverband Sucht e. V.
- Gesamtverband für Suchthilfe e. V. – Fachverband der Diakonie Deutschland
- Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL)
- Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V.
- NAKOS Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
- Schädel-Hirnpatienten in Not e. V. Deutsche Wachkoma Gesellschaft
- Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
- Sozialverband VdK Deutschland e. V.
- VPK-Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V.
- Weibernetz e. V.
- Zentralverband ambulanter Therapieeinrichtungen Deutschland e. V.
- ZNS – Hannelore Kohl Stiftung.
Rz. 68
Die inhaltliche/fachliche Vorbereitung der Gemeinsamen Empfehlungen wird in den vom "Ausschuss Gemeinsame Empfehlungen" eingesetzten Fachgruppen geleistet. Ist die Vorbereitung beendet, haben die Mitarbeiter der BAR dafür zu sorgen, dass alle Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten und dann zusammen – auf der Grundlage von Vorschlägen – die Gemeinsamen Empfehlungen mit dem Ziel erarbeiten, dass später die in Betracht kommenden Rehabilitationsträger unter dem Dach der BAR die Gemeinsamen Empfehlungen vereinbaren. Bezüglich des Verfahrens wird auf Abschnitt 5 der unter Rz. 58 genannten "Verfahrensgrundsätze für Gemeinsame Empfehlungen" verwiesen.
Rz. 69
Damit die Gemeinsamen Empfehlungen nicht gegen die Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen, ist gemäß § 26 Abs. 7 Satz 2 vor der Vereinbarung auch der "Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit" einzuschalten.
Die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist wegen gegensätzlic...