Flavia Kruck, Dipl.-Kffr. Andrea Kämmler-Burrak
Ist die übergeordnete nachhaltige Unternehmensstrategie erstmal definiert, müssen nun klare strategische Stoßrichtungen und konkrete Zielpfade definiert werden. Mit den strategischen Stoßrichtungen werden die Themen weiter eingegrenzt und die Ausrichtung konkretisiert.
Für das Thema "Emissionen" könnte eine strategische Stoßrichtung somit lauten: "Reduktion der Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette". Hierdurch wird der Umfang des Themas klargestellt.
Kurz-, mittel- und langfristige Ziele auf Ebene von Funktionen und Bereichen formulieren
Strategische Ziele sind langfristig und gelten funktionsübergreifend. Pro Thema werden i. d. R. ein bis zwei strategische Ziele definiert, welche dann zur Operationalisierung in kurz- und mittelfristige Ziele weiter konkretisiert werden. Sie müssen in der Unternehmung ergebnis- und marktorientiert schrittweise nach unten kaskadiert werden, damit alle Bereiche und Funktionen auf dasselbe übergreifende Ziel ausgerichtet sind und so zum Gesamterfolg beitragen und helfen, Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Sowohl strategische wie auch operative Ziele müssen "S.M.A.R.T." definiert werden:
- Spezifisch (S): Ziele sollten klar definiert sein.
- Messbar (M): Die Ziele sollten quantifizierbar sein (absolut oder relativ) und sich auf einen zugrunde liegenden Wert beziehen.
- Akzeptiert (A): Die Ziele sollten innerhalb und außerhalb der Organisation akzeptiert sein und das Engagement zeigen, positive Auswirkungen zu erzielen (um Greenwashing zu vermeiden).
- Realistisch (R): Die Ziele sollten auf der Grundlage der erwarteten Trends, der Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen und der Akzeptanz der internen und externen Interessensgruppen erreichbar sein.
- Terminiert (T): Die Ziele sollten zeitlich festgelegt werden, d. h. es sollte eine klare Frist für ihre Erreichung gesetzt werden.
Ein S.M.A.R.T definiertes Ziel lautet z. B. "Reduktion der absoluten Emissionen aus Geschäftsreisen um 50 % bis 2025 im Vergleich zu 2019". Für jedes Thema müssen Ziele definiert werden, auch wenn der Handlungsdruck gering ist. Das Ziel kann z. B. auch die Aufrechterhaltung des Status Quo sein.
Maßnahmen stellen Zielerreichung sicher
Um die Zielerreichung sicherzustellen, sind für die formulierten Ziele geeignete Maßnahmen zu definieren. Diese müssen angemessen geplant und gesteuert werden. Dafür sollte je Maßnahme ein Steckbrief erstellt werden, welcher neben dem erwarteten Nutzen und Aufwand auch die einzelnen Aktivitäten und Meilensteine sowie die Verantwortlichkeiten aufzeigt. Während der Umsetzungsphase einer Maßnahme informiert ein Statusbericht regelmäßig über den Umsetzungsfortschritt und ermöglicht eine zeitnahe Meldung von Abweichungen, um bei Bedarf frühzeitig Gegenmaßnahmen definieren zu können. Die Maßnahmen werden in den jeweiligen Unternehmensfunktionen umgesetzt und sollten immer einen Zielbezug aufweisen. Eine mögliche Maßnahme für das oben beschriebene Ziel ist z. B. die Anpassungen der Reiserichtlinien, um unnötige Reisen zu vermeiden und so den CO2-Ausstoß zu verringern.