Das Kultusministerium kann, soweit erforderlich durch Rechtsverordnung, nähere Vorschriften erlassen über Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung, insbesondere über
2. |
Erlaß und Inhalt der SMV-Satzung; |
3. |
Aufgaben, Wahl und Amtszeit der Verbindungslehrer; |
5. |
Aufgaben, Zusammensetzung und Geschäftsordnung der Arbeitskreise der Schüler gemäß § 69 Abs. 4; |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen