Die Zustimmung des zuständigen Integrationsamts hat der Arbeitgeber nach § 170 Abs. 1 SGB IX schriftlich zu beantragen und eigenhändig zu unterzeichnen. Die Unterschrift eines Bevollmächtigten ist ebenfalls ausreichend. Reicht der Arbeitgeber den Antrag bei einem örtlich unzuständigen Integrationsamt ein, ist dieses verpflichtet, das Schreiben an das zuständige Amt weiterzuleiten. Zugegangen ist es in diesem Fall aber erst, wenn es die örtlich zuständige Stelle erreicht hat.

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Die Personalangaben (den Namen des schwerbehinderten Mitarbeiters),
  • die Gründe für die Kündigung des schwerbehinderten Mitarbeiters (die Angabe des Grundes ist zwar nicht zwingend, fehlt sie aber, wird der Arbeitgeber ohnehin dazu aufgefordert, sie nachzureichen),
  • den ausdrücklichen und eindeutigen Antrag auf Zustimmung zur geplanten Kündigung.

Musterformulierung: "Hiermit wird die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des schwerbehinderten Mitarbeiters … beantragt."

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