Kurzbeschreibung
Eine Social Media Guideline sorgt für eine ausgewogene Nutzung von sozialen Netzwerken und kommunikativen Online-Medien.
Vorbemerkung
Social Media Guidelines sind eine Möglichkeit, Regeln festzuschreiben. Diese Richtlinien können das Verhalten von Mitarbeitern für die Nutzung sozialer Netzwerke im beruflichen Kontext regeln. Darin können beispielsweise die Art und Weise der Social Media Nutzung definiert werden. Auch No-Gos der Kommunikation können hier festgeschrieben werden, zum Beispiel, dass nicht die Privatsphäre von Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern verletzt wird. Ebenso kann geregelt werden, wie man mit negativem Feedback oder beleidigenden Kommentaren umgeht und wer im Unternehmen im Zweifelsfall helfen kann.
Wichtige Hinweise
Damit die Social Media Guidelines bindende Geltung entfalten, müssen diese innerhalb des Unternehmens für verbindlich erklärt werden; entweder durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung (mitbestimmungspflichtig), Inbezugnahme im Arbeitsvertrag oder durch Unterschrift durch die Arbeitnehmer.
Muster für eine Social Media Guideline
Social Media Guideline der ..........
1. Einleitung
Soziale Netzwerke (nachfolgend "Social Media") sind als Kommunikationsform nicht mehr aus unserem Arbeitsalltag wegzudenken. Unter sozialen Netzwerken verstehen wir sowohl alle externen als auch unternehmensinternen digitalen Kommunikationsplattformen, die der Kommunikation und dem Austausch von Informationen mit einer unbestimmten Anzahl Dritter dienen wie z. B. Facebook, Twitter, Instagram, Xing oder LinkedIn. Hierunter fallen aber auch Messenger Dienste wie WhatsApp, Telegram usw., wenn in Gruppen kommuniziert wird. Auch unternehmensinterne öffentliche Kommunikationsplattformen wie .......... zählen dazu.
Bei der Nutzung von Social Media "verschwimmen" die Grenzen zwischen dienstlicher und privater Nutzung häufig. Mit unseren Social Media Guideline wollen wir Ihnen hilfreiche Verhaltensrichtlinien für die Kommunikation mittels Social Media geben.
Diese Guideline gilt für alle Beschäftigen des Unternehmens. Sofern Sie Social Media in Ihrer beruflichen Eigenschaft nutzen oder Sie sich privat zu oder im Zusammenhang mit unserem Unternehmen äußern, ist diese Social Media Guideline bindend.
2. Ansprechpartner im Unternehmen
Bei Fragen zur Nutzung von Social Media stehen Ihnen jederzeit die Social Media-Verantwortlichen unseres Unternehmens zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter ..........
3. Verantwortung für Veröffentlichungen in Social Media
Bitte beachten Sie bei der Veröffentlichung und/oder der Verbreitung von Inhalten in Social Media, dass Sie für die Veröffentlichung und/oder Verbreitung selbst verantwortlich sind. Bitte gehen Sie, im Interesse des Unternehmens, aber auch im Eigeninteresse, bewusst mit dieser Verantwortung um.
4. Allgemeine Hinweise für die Nutzung von Social Media
4.1. Sorgsamkeit bei der Veröffentlichung und Verbreitung von Inhalten
Wählen Sie die Inhalte, die Sie innerhalb von Social Media veröffentlichen oder verbreiten wollen sorgsam aus und achten Sie dabei insbesondere auf die Qualität Ihres Beitrags. Fragen Sie sich am besten vor der Veröffentlichung oder Verbreitung, ob Ihre Interaktion für die Nutzenden des sozialen Netzwerks einen echten Mehrwert bietet.
4.2. Allgemeine Einhaltung der geltenden Vorschriften
Machen Sie sich beim Nutzen von Social Media bewusst, dass auch das Internet kein "freier Rechtsraum" ist und dass auch bei der Nutzung von Social Media die geltenden Vorschriften einzuhalten sind. Verbreiten Sie niemals verleumderische, beleidigende oder bedrohende, diskriminierende, rassistische oder sexistische Inhalte.
Sofern Sie Fakten verbreiten, müssen diese durch Sie vorab auf Richtigkeit geprüft werden. Veröffentlichen Sie niemals Unwahrheiten oder "Fake News".
4.3. Achtung von Urheberrechten
Die Funktionsweise von Social Media verleitet dazu, Inhalte von Dritten zu kopieren und als eigene Inhalte auszugeben. Hierin liegt sehr häufig ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Kopieren Sie niemals Inhalte von anderen und geben Sie diese Inhalte nicht als Ihre eigenen aus. Wenn Sie auf Inhalte Dritter verweisen möchten, nutzen Sie Links oder die "Teilen-Funktion" des jeweiligen Netzwerks.
Sofern Sie in Ihren Beiträgen Bilder oder Videos verwenden, müssen Sie sicherstellen, dass Sie hierfür die notwendigen Nutzungsrechte besitzen.
4.4. Schutz von Persönlichkeitsrechten
Beachten Sie bei der Nutzung von Social Media immer die Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen. Teilen Sie niemals personenbezogene Daten eines Dritten ohne dessen Zustimmung. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung von Bildern oder Videos auf denen andere Menschen zu sehen sind, ohne vorher diese Menschen um ihre Einwilligung gebeten zu haben.
4.5. Vertraulichkeit
Vertrauliche Informationen, wie sensible Geschäftsdaten, personenbezogene Daten Ihrer Kolleginnen und Kollegen und Daten über unsere Kunden dürfen niemals innerhalb von Social Media geteilt werden. Auch bei der Nutzung von Social Media gilt die arbeit...